Seit April 2025 untersagt Singapore Airlines Passagieren die Nutzung tragbarer Powerbanks an Bord ihrer Flugzeuge wegen Brandgefahr.
Wie Singapore Airlines mitteilte, dürfen Passagiere weiterhin tragbare Powerbanks mit ins Flugzeug nehmen. Es ist jedoch untersagt, diese dann zum Aufladen anderer Geräte oder zum Aufladen über die integrierten USB-Anschlüsse zu verwenden. Die Entscheidung erfolgte, nachdem Ende Januar ein Airbus A321 der südkoreanischen Fluggesellschaft Air Busan bei den Startvorbereitungen am Flughafen Gimhae International in Busan in Flammen aufging und ausbrannte.
Die Untersuchung der Unfallermittler hat ergeben, dass der Brand ausbrach, als die tragbare Powerbank eines Passagiers einen sogenannten „Thermal Runaway“ erlitt und in Flammen aufging. Das Feuer breitete sich schnell aus, und 176 Menschen und sechs Besatzungsmitglieder mussten das Flugzeug schnellstmöglich räumen, als sich die Kabine mit Rauch füllte. Drei Passagiere erlitten bei der Evakuierung leichte Verletzungen. Vier Besatzungsmitglieder mussten wegen Rauchvergiftung behandelt werden mussten.
Nach dem Unfall verbot Air Busan Passagieren die Aufbewahrung tragbarer Powerbanks in Gepäckfächern. Wie viele tragbare elektronische Geräte werden Powerbanks mit Lithium-Ionen-Akkus betrieben. Bei einer Fehlfunktion dieser Geräte können sie enorme Hitze erzeugen, und der daraus resultierende Brand ist meist nur sehr schwer zu löschen. Da es sich bei einer tragbaren Powerbank im Wesentlichen um einen großen Lithium-Ionen-Akku handelt, wird das Risiko einer Überhitzung dieser Geräte als noch größer eingeschätzt als bei einem Mobiltelefon oder Laptop.
Seit April 2025 dürfen Kunden von Singapore Airlines während des gesamten Fluges keine tragbaren Powerbanks mehr über die USB-Anschlüsse an Bord laden oder Powerbanks zum Laden ihrer persönlichen Geräte verwenden, heißt es in einer Anordnung die Fluggesellschaft. „Die SIA Group erfüllt damit die Gefahrgutvorschriften der International Air Transport Association (IATA) für die Beförderung von Powerbanks, die als Lithiumbatterien klassifiziert sind.“
Das bedeutet, dass Powerbanks auf allen SIA-Flügen im Handgepäck mitgeführt werden müssen und nicht im aufgegebenen Gepäck erlaubt sind. Kunden dürfen Powerbanks mit einer Kapazität von bis zu 100 Wh ohne Sondergenehmigung mitführen, während Powerbanks zwischen 100 Wh und 160 Wh eine Genehmigung der Fluggesellschaft benötigen.
Die Luftfahrtindustrie zeigt sich zunehmend besorgt über die Gefahr, die von persönlichen elektronischen Geräten durch thermisches Durchgehen ausgeht. Die Zahl der Zwischenfälle an Bord ist seit der Pandemie stetig angestiegen.
Ein weiterer Risikofaktor ist die Beschädigung persönlicher elektronischer Geräte in den Sitzen beim Zurücklehnen – insbesondere in Business-Class-Sitzen mit leistungsstarken Elektromotoren. Wer ein Gerät wie beispielsweise ein Mobiltelefon im Sitzbereich verliert, sollte die Sitzsteuerung nicht bedienen, sondern stattdessen einen Flugbegleiter benachrichtigen, damit dieser mit griffbereiter Feuerlöschausrüstung nachsehen kann.
Eine der effektivsten Methoden, um ein thermisches Durchgehen zu verhindern, besteht darin, das überhitzte Gerät vollständig in Wasser oder eine andere verfügbare Flüssigkeit zu tauchen. Das kann beispielsweise auch Kaffee, Saft oder sogar Champagner sein.

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