Bestimmte Erkrankungen machen Fliegen riskant: Der ADAC rät vorab zur ärztlichen Abklärung und zur Abstimmung mit der Airline.
Nach einem Herzinfarkt, Schlaganfall oder größeren Operationen sollten Reisende vor einem Flug medizinischen Rat einholen. Der ADAC weist darauf hin, dass nicht jede Erkrankung eine Reise ausschließt, bestimmte Zustände jedoch ein erhöhtes Risiko darstellen können.
Problematisch kann eine Flugreise unter anderem bei frischen Knochenbrüchen, einem unbehandelten Pneumothorax oder akuten Infektionskrankheiten sein. Ursache sind die veränderten Druckverhältnisse in der Kabine sowie die geringere Sauerstoffsättigung in Reiseflughöhe, die den Körper zusätzlich belasten.
Auch bei Herz-Kreislauf- oder Lungenerkrankungen sei eine ärztliche Einschätzung vorab wichtig. Gleiches gilt bei Beschwerden an Ohren oder Nasennebenhöhlen. Schon eine ausgeprägte Erkältung könne den Druckausgleich erschweren und insbesondere bei Start und Landung zu starken Schmerzen führen.
Nach Erkrankungen oder Eingriffen verlangen viele Fluggesellschaften eine sogenannte „Fit-to-fly“-Bescheinigung. Dieses Attest bestätigt, dass aus medizinischer Sicht keine Einwände gegen die Reise bestehen. Die Anforderungen unterscheiden sich jedoch je nach Airline, weshalb sich Reisende frühzeitig informieren sollten.
Eine ärztliche Bescheinigung garantiert aber keine Beförderung. Die Airline kann die Mitnahme ablehnen, wenn sie ein Gesundheitsrisiko für den Passagier oder andere erkennt. Die endgültige Entscheidung liegt beim Luftfahrtunternehmen selbst.
Geschäftsreisenden und Travel Managern wird empfohlen, gesundheitliche Einschränkungen frühzeitig in die Planung einzubeziehen. Der ADAC-Ratgeber liefert zudem Hinweise zu einzelnen Krankheitsbildern und nennt Situationen, in denen Reisende auf einen Flug verzichten oder ihn verschieben sollten. (lb)

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