Dienstreise und privaten Kurzurlaub verbinden? Unternehmen sollten aus vielen Gründen klare Richtlinien zu Bleisure Travel definieren.
Die Dienstreise geht nach Paris? Naheliegend, dass Angestellte die Gelegenheit nutzen und mit einem vor- oder nachgelagerten Besuch von Eiffelturm, Louvre und Co. kombinieren möchten. Die Tagung findet in Strandnähe statt? Klar, dass da der Laptop gerne zwei, drei zusätzliche Tage gegen den Liegestuhl getauscht wird. Gerade wurden zwei Studien zu Bleisure Travel vorgestellt. Die Zahlen unterscheiden sich, die hohe Bedeutung des Themas wird dennoch beide Male klar.
67 Prozent der Geschäftsreisenden haben im Jahr 2025 mindestens einmal Business mit Leisure (Freizeit) verbunden. Das geht aus der Studie „Bleisure-Reisen – Reiseverhalten deutscher Geschäftsreisender“ (im Folgenden Studie eins genannt) hervor, die das Bayerische Zentrum für Tourismus gemeinsam mit der Blend it-Initiative des VDR (Verband Deutsches Reisemanagement) und des GCB (German Convention Bureaus) umgesetzt hat. 3.000 Geschäftsreisende, über eine Vorstudie ermittelt, wurden befragt. Nicht ganz so hoch – aber immerhin auch bei 44 Prozent – ist der ermittelte Wert des „Bleisure & Workation Monitor Deutschland“ (Studie zwei), für den das Forschungsteam der IU Internationalen Hochschule 1.000 Geschäftsreisende interviewt hat.
Sandra Jahn, beim VDR verantwortlich für Themen und Netzwerk sowie Mitinitiatorin der Studie eins, hat beide Auswertungen gesichtet. Sie sieht einen wesentlichen Grund für die teils abweichenden Ergebnisse in der Altersstruktur der Befragten: „Unsere repräsentative Grundgesamtheit war insgesamt jünger.“ Und das macht sich bemerkbar, denn insbesondere jüngere Geschäftsreisende erweisen sich als Bleisure-affin. Entsprechend relevant ist das Thema auch bezüglich Employer Branding. Die Möglichkeit zu Bleisure Travel steigert nach Meinung von 51 Prozent der Befragten aus Studie eins die Arbeitgeberattraktivität stark bis sehr stark.
“Travel Manager haben einige Prozessherausforderungen zu bewältigen.”
„Viele Mitarbeitende empfinden Geschäftsreisen heute nicht mehr automatisch als Privileg“, weiß Albert James Küng, Former Head of Global Travel Management bei Siemens. „Lange Anreisen, hohe Arbeitsdichte und Zeit fern von Familie oder Freunden werden als einschränkend wahrgenommen. Die Möglichkeit, eine Geschäftsreise mit einigen privaten Tagen zu verbinden – sei es allein oder gemeinsam mit Familie oder Partner –, wird daher oft als fairer Ausgleich wahrgenommen.“
Der Bleisure & Workation Monitor Deutschland hat ermittelt, was an Bleisure Travel reizt. Es gibt demnach gleich eine ganze Motivlandschaft an Gründen (Mehrfachnennungen waren möglich):
Travel-Management-Experte Küng schlussfolgert daraus: „Aus Unternehmenssicht sollte die Frage nicht lauten, ob Bleisure erlaubt ist, sondern unter welchen Rahmenbedingungen es sinnvoll gestaltet werden kann.“
Gestaltung ist ein entscheidendes Wort, denn mitunter wird Bleisure Travel eher geduldet als aktiv begleitet. Laut Studie eins existieren nur in zwei Dritteln der Unternehmen und Organisationen konkrete Richtlinien (43 Prozent) oder unverbindliche Empfehlungen (23 Prozent). Kleinere und mittlere Unternehmen sind bei der aktiven Förderung laut „Geschäftsreiseanalyse 2026“ des VDR zurückhaltender als größere Organisationen. Doch Grauzonen sind gefährlich, in Bezug auf Steuer- und Arbeitsrecht ebenso wie im Hinblick auf Sicherheitsaspekte. „Entscheidend ist, dass der geschäftliche Zweck der Reise im Vordergrund bleibt und Transparenz über Kosten, Verantwortung und Risiken besteht. Eine gute Richtlinie definiert nachvollziehbar, welche Kosten das Unternehmen übernimmt, welche privat getragen werden, wie Genehmigungsprozesse aussehen und welche Regelungen für Versicherung, Sicherheit und Compliance gelten. Gerade bei internationalen Reisen müssen Fürsorgepflicht und Risikomanagement berücksichtigt werden“, so der ehemalige Siemens-Travel-Manager.
Eine gute Reiserichtlinie zeichnet sich dabei Küng zufolge weniger durch Detailtiefe als durch intuitive Verständlichkeit aus. „Meine Erfahrung ist, dass Bleisure Travel dann besonders gut funktioniert, wenn Unternehmen Vertrauen schenken und gleichzeitig klare Erwartungen formulieren.“
„Travel Manager haben einige Prozessherausforderungen zu bewältigen“, so Sandra Jahn. Der VDR stellt Unternehmen dafür auf seiner Webseite anonymisierte Auszüge aus Reiserichtlinien seiner Mitgliedsunternehmen zur Verfügung, die als Orientierungshilfe genutzt werden können. Und das auch dann, wenn Unternehmen Bleisure Travel nicht gestatten möchten, etwa aufgrund begrenzter interner Kapazitäten oder mit Blick auf den sozialen Frieden, also Fairness gegenüber Mitarbeitenden, die nicht in den „Genuss“ von Dienstreisen kommen.
Die Aufteilung der Reisekosten bei einer Verbindung von Dienst- und privaten Reisen regelt das Bundesreisekostengesetz (§13 BRKG). Es schreibt eine strikte Trennung von beruflichen und privaten Kosten vor. Das setzt zugleich voraus, dass klar definiert ist, was als Arbeitszeit gilt. Bei Reisen ins EU-Ausland ist an A1-Bescheinigungen zu denken. Für die Zeit im Ausland besteht der Krankenversicherungsschutz für Beschäftigte über den Arbeitgeber fort. Für den privaten Anteil allerdings müssen sich diese selbst versichern. Auch die gesetzliche Unfallversicherung greift ausschließlich während der Arbeitszeit und auf direkten Wegen, etwa zwischen Hotel und Kundentermin.
Der VDR hat eine neue Austauschgruppe „Blended Travel“ gegründet, die für Corporate-Mitglieder zugänglich ist. Hier geht es explizit um Themen wie Recht, Policy, Prozesse und die strategische Nutzung als Benefit. Der VDR plant für Oktober außerdem ein Whitepaper sowie eine Online-Session zur Studie „Bleisure-Reisen – Reiseverhalten deutscher Geschäftsreisender“.

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