Nicht jedes Land erkennt den deutschen Führerschein an. Ein internationaler Führerschein oder weitere Nachweise können erforderlich sein.
Reisende, die am Zielort einen Mietwagen oder ein Firmenfahrzeug nutzen wollen, müssen sich folgende Frage stellen: Ist mein deutscher Führerschein im Ausland gültig? Die Regeln sind je nach Land verschieden, insbesondere außerhalb der EU. Wer ohne gültige Fahrerlaubnis im Ausland unterwegs ist, riskiert nicht nur ein Bußgeld, sondern kann im Schadensfall sogar den Versicherungsschutz verlieren.
Innerhalb der Europäischen Union ist die Rechtslage klar. Der deutsche Führerschein gilt im EU-Ausland ohne Einschränkungen und Reisende benötigen keinen zusätzlichen internationalen Führerschein. Das bedeutet, dass die Besitzer eines deutschen Führerscheins in allen 27 EU-Mitgliedsstaaten sowie in den Ländern des Europäischen Wirtschaftsraums Norwegen, Island und Liechtenstein ohne zusätzliche Dokumente Fahrzeuge führen dürfen. Für die Schweiz und Großbritannien gilt dasselbe und Reisende dürfen dort bis zu zwölf Monate mit ihrem deutschen Führerschein fahren. Auch in Albanien, der Ukraine, Bosnien und Herzegowina, Nordmazedonien, Kosovo oder Serbien gilt der deutsche Führerschein ohne weiteres. In der Türkei darf sechs Monate mit dem deutschen Führerschein gefahren werden.
Seit 2013 haben alle EU-Führerscheine ein Standardformat mit Lichtbild und Sicherheitsmerkmalen, wodurch sie EU-weit vergleichbar sind und dementsprechend anerkannt.
Nicht anerkannt werden Führerscheine der Klassen L und T. Auch bei einer Entziehung der Fahrerlaubnis ist der Führerschein im Ausland nicht gültig, denn das Fahrverbot ist auch über die deutschen Landesgrenzen hinaus wirksam.
Der B196-Führerschein ist nicht europaweit gültig, da es sich bei ihm um eine rein deutsche Regelung handelt. Der B196-Führerschein ist eine Sonderregelung für Inhaber der Fahrerlaubnisklasse B, die damit nach einer Erweiterungsschulung leichte Motorräder beziehungsweise Roller der Klasse A1 bis 125 ccm Hubraum fahren dürfen – ohne, dass dafür eine Motorradführerscheinprüfung abgelegt werden muss.
Im Ausland gilt diese Regelung nicht, weshalb für diese Reisenden außerhalb Deutschlands nur die Führerscheinklasse B gilt, mit der Pkw und Kleintransporter gefahren werden dürfen. Falls also Geschäftsreisende im Ausland einen größeren Roller oder ein leichteres Motorrad fahren wollen, braucht es dafür einen vollwertigen Motorradführerschein der Klasse A oder A1.
Junge Geschäftsreisende, die beispielsweise während ihrer Ausbildung auf eine berufliche Reise ins Ausland müssen, dürfen mit dem B17 Führerschein, der begleitetes Fahren ab 17 Jahren erlaubt, neben Deutschland nur in Österreich ans Steuer. In allen anderen Ländern ist diese Art der Fahrerlaubnis nicht gültig.
Bei vielen Mietwagenfirmen wird für Fahrer unter einer bestimmten Altersgrenze (häufig bis 25 Jahre) ein preislicher Aufschlag fällig. Das muss bei der Fahrzeugbuchung entsprechend den Budgetvorgaben für Dienstreisen berücksichtigt werden.
Wer mit einem vorläufigen Führerschein unterwegs ist, also einem in Deutschland ausgestellten Ersatz nach einem Führerschein-Verlust oder für die Übergangszeit während einer Neuausstellung, darf ihn im Ausland nicht nutzen. Auch als Basis für die Ausstellung eines Auslandsführerscheins ist er nicht geeignet.
Der graue Papierführerschein ist der älteste deutsche Führerscheintyp. Er wurde bis Ende 1985 ausgestellt und dann vom rosa Führerschein abgelöst. Er ist mittlerweile nicht mehr gültig, da im Zuge eines EU-weiten Verfahrens alle Führerscheine, die vor dem 18. Januar 2013 ausgestellt wurden, umgetauscht werden sollen. Der Hintergrund ist, dass alle sich im Umlauf befindlichen Führerscheine einheitlich und fälschungssicher sein sollen.
Die grauen Führerscheine mussten schon bis zum 19. Januar 2022 in einen neuen Führerschein getauscht werden. Die einzige Ausnahme gilt für Menschen, die vor 1953 geboren wurden: Sie haben für den Umtausch Zeit bis zum 19. Januar 2033. Sie dürfen mit ihrem alten Führerschein auch noch im EU- und EWR-Ausland fahren. Es kann allerdings bei der Mietwagenabholung oder bei Polizeikontrollen im Ausland zu Problemen kommen.
In vielen Ländern wird ein internationaler Führerschein benötigt. Dieser lässt sich mit ungefähr zwei bis vier Wochen Vorlauf bei den örtlichen Behörden beantragen. Vorgeschrieben ist der internationale Führerschein unter anderem in:
Manche Länder haben Sonderregelungen – dort reicht der internationale Führerschein allein nicht. Zum Beispiel benötigen Geschäftsreisende in Japan eine japanische Übersetzung des Führerscheins. Auch wer geschäftlich nach China reist, kommt mit einem deutschen oder internationalen Führerschein nicht aus, sondern muss vor Ort einen vorläufigen chinesischen Führerschein beantragen. In Thailand darf zwar mit einem internationalen Führerschein gefahren werden, allerdings nur für drei Monate. Darüber hinaus braucht es eine thailändische Fahrerlaubnis. Dasselbe gilt in Kenia.
Bei dem internationalen Führerschein handelt es sich nicht um ein eigenständiges Dokument, sondern er gilt nur zusammen mit dem deutschen Führerschein. Dieser muss also zusätzlich zum internationalen Dokument im Ausland immer mitgeführt werden.
Gültig ist der internationale Führerschein nach dem Wiener Abkommen von 1968 für drei Jahre, aber nicht länger als der deutsche Führerschein gilt. Es gibt auch eine Führerschein-Variante nach dem Pariser Abkommen von 1926, bei der der internationale Führerschein nur ein Jahr lang gültig ist. Er gilt heutzutage nur noch in wenigen Ländern. Üblicherweise stellen die Behörden die Führerscheine nach dem Wiener Abkommen aus.
Der internationale Führerschein kann nicht verlängert werden. Läuft seine Gültigkeit ab, kann er einfach wieder neu beantragt werden. Eine zusätzliche Fahrprüfung oder einen Eignungstest braucht es für einen internationalen Führerschein nicht.
Da sich Richtlinien auch kurzfristig ändern können, sollten Geschäftsreisende vor ihrer Reise in die aktuellen Reisehinweise des jeweiligen Landes zum Thema Führerschein auf der Website des Auswärtigen Amtes schauen.
Um einen internationalen Führerschein zu beantragen, brauchen Geschäftsreisende folgende Dokumente:
Die Kosten für einen internationalen Führerschein betragen rund 15 Euro.

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