Wenn das Flugzeug verspätet ankommt oder gar nicht erst abhebt, sollen Verbraucher künftig leichter eine Entschädigung bekommen. Was außerdem kommt.
Fluggesellschaften müssen ihre Gäste künftig bei Problemen schnell informieren, Entschädigungen innerhalb einer Frist auszahlen und dürfen manche Extragebühren nicht mehr erheben. Die neuen Regeln sind voraussichtlich ab Mitte 2027 verbindlich. Fluggesellschaften können sie bereits früher umsetzen. Die Richtlinien betreffen Flüge von EU-Fluggesellschaften sowie solche von außereuropäischen Unternehmen, deren Maschinen in der EU abheben.
Besonders beim Thema Verspätungen gab es zwischen Europaparlament und den Staaten große Diskussionen. Nun gilt: Reisende haben Anspruch auf eine Entschädigung, wenn ihr Flug mindestens drei Stunden Verspätung hat.
Gestaffelt nach Entfernung sind es:
Diese Richtlinien gelten auch, wenn der Flug ganz gestrichen wurde – solange dies weniger als 14 Tage vor Abflug passiert ist. Voraussetzung ist aber, dass die Airline selbst die Verspätung oder den Ausfall zu verschulden hat. Fluggesellschaften trifft keine Schuld bei Vorfällen mit randalierenden Fluggästen, Wetterbedingungen, Naturkatastrophen oder Streiks von Bodenabfertigungsdienstleistern.
Die neuen Regeln schließen auch eine vorgegebene Frist bei Antrag und Zahlung ein. Die Airline muss Passagiere innerhalb von vier Tagen nach Ende der Reise schriftlich darüber informieren, was deren Rechte sind und wie sie diese geltend machen können. Die Reisenden haben dann neun Monate Zeit, ihre Entschädigungen zu beantragen. Im Anschluss muss die Fluggesellschaft innerhalb von 30 Kalendertagen auszahlen oder den Reisenden mitteilen, warum sie in diesem Fall keine Entschädigung zahlt. Bisher macht nur ein Bruchteil der Betroffenen solch einen Anspruch geltend. Ein Ziel der Reform ist, dass die Beantragung leichter wird.
Fluganbieter müssen künftig standardmäßig den Preis mit Handgepäck anzeigen. Das soll den Preisvergleich erleichtern. Airlines können trotzdem günstigere Tickets für Passagiere anbieten, die freiwillig auf einen großen Rucksack an Bord verzichten.
Kinder unter 14 Jahren dürfen im Flugzeug neben ihren Eltern sitzen, ohne dass Geld für die Sitzplatzreservierung fällig wird. Das gilt auch für Schwangere sowie Menschen mit Mobilitätseinschränkungen und deren jeweilige Begleitung.
Fluggesellschaften müssen Schreibfehler in Namen auf Tickets kostenlos korrigieren und für eingecheckte Gäste ohne weitere Gebühren einen Boardingpass ausdrucken.
Künftig muss klarer formuliert sein, welche Ansprüche Fluggäste bei Störungen haben. Nach zwei Stunden Wartezeit sind das Erfrischungen, nach drei Stunden eine Mahlzeit, danach jeweils nach fünf Stunden eine Mahlzeit (maximal drei Mahlzeiten pro Tag). Außerdem haben sie ein Recht auf Internetzugang und mindestens zwei Telefonate. Sind Übernachtungen nötig, sollen die Fluggäste kostenlos in einem Hotel untergebracht und kostenlos vom Flughafen zur Unterkunft und zurückgebracht werden. Leistet die Airline die Unterstützung nicht, können Passagiere selbst angemessene Lösungen finden und später eine Erstattung beantragen.
Fluggäste haben bei Problemen in vielen Fällen das Recht darauf, anders befördert zu werden. Das kann auch zu einem anderen Flughafen nahe dem Zielort, über eine andere Strecke, mit einer anderen Airline oder sogar zum Beispiel per Bahn passieren. Die Airline muss ihnen innerhalb von drei Stunden eine Alternative anbieten, andernfalls können Fluggäste selbst organisieren, wie sie ans Ziel kommen. Die Fluggesellschaft muss maximal das Vierfache des ursprünglichen Preises erstatten.
Wer in einer schlechteren Flugklasse reisen muss, soll innerhalb von 14 Tagen automatisch einen Teil des gezahlten Geldes erstattet bekommen.
Wer Hin- und Rückflug zusammen bucht, aber den Hinflug oder Teile davon nicht antritt, darf trotzdem den Rückflug nehmen. Dafür darf zudem keine Extragebühr anfallen.
Unabhängig davon haben sich Vertreter des Europaparlaments und der Mitgliedstaaten im Juni auf Änderungen bei der Durchsetzung von Reiserechten geeinigt. Sie müssen noch formell von Rat und Parlament bestätigt werden und sollen dann nach Angaben des Rates zur gleichen Zeit wirksam werden wie die jetzt beschlossene Fluggastrechte-Reform.
Was darin zu Flugreisen unter anderem vorgesehen ist:

Kompakte Infos zu Airlines, Strecken und Services für Geschäftsreisende.