Je nach Reiseziel und Aufenthaltsdauer sind Visum, Esta oder andere Einreisegenehmigungen erforderlich. Was Travel Manager und Reisende wissen müssen.
In vielen Unternehmen sind Geschäftstermine im Ausland ein fester Bestandteil des Arbeitsalltags. Kundentermine in den USA, eine Messe in China oder Verhandlungen in Dubai machen es nötig, sich mit den Einreisebestimmungen der verschiedenen Länder zu beschäftigen. Welches Visum für eine Reise gebraucht wird, hängt vom Reiseziel, vom Zweck der Reise und von der Aufenthaltsdauer ab.
Für manche Länder reicht eine elektronische Einreisegenehmigung, für andere Länder braucht es gar kein Visum und dann gibt es Länder, bei denen für ein Visum sogar ein persönliches Vorsprechen in der Botschaft nötig wird. Die Visabestimmungen der jeweiligen Länder rechtzeitig zu prüfen, vermeidet Probleme bei der Einreise und sorgt für einen reibungslosen Ablauf.
Je nach Land gibt es verschiedene Visakategorien für geschäftliche Aufenthalte:
Geschäftsreisende müssen für ihre Reise unbedingt den korrekten Visumstyp auswählen. Denn wer mit einem Geschäftsvisum Tätigkeiten ausübt, für die eigentlich ein Arbeitsvisum nötig ist, der riskiert Geldstrafen, Probleme bei der Einreise oder sogar ein generelles Einreiseverbot.
Je nach Land können sich die Antragsprozesse unterscheiden, das Muster dabei ist aber meist recht ähnlich. Im ersten Schritt sollten Geschäftsreisende beziehungsweise Travel Manager die Einreisebestimmungen prüfen und die nötigen Unterlagen zusammenstellen.
Im zweiten Schritt erfolgt dann die Antragsstellung bei der Botschaft oder dem Konsulat, was meist online möglich ist. Oft werden dafür biometrische Daten gebraucht und je nach Ziel wird sogar ein persönliches Vorsprechen in der Botschaft des Landes nötig. Meist dauert die Bearbeitung dann einige Tage oder Wochen und im Anschluss wird das Visum elektronisch ausgestellt.
Es gibt auch Länder, bei denen der Reisepass postalisch in die Botschaft geschickt werden muss, damit das Visum direkt in den Reisepass eingetragen werden kann. Wie lange die jeweilige Bearbeitungszeit dauert, lässt sich in der Regel online herausfinden und wird im Zuge des Prozesses kommuniziert.
Die Vereinigten Staaten sind für viele Geschäftsreisende ein wichtiges internationales Ziel. Deutsche Staatsangehörige können für kurze geschäftliche Aufenthalte meist über die elektronische Reisegenehmigung Esta einreisen.
Das Esta-Programm ist allerdings nur für Reisende bestimmter Länder zugänglich. Falls Geschäftsreisende keine deutsche Staatsangehörigkeit haben, gelten möglicherweise andere Regeln. Hier gilt es, individuell zu prüfen und gegebenenfalls ein B1 Geschäftsvisum zu beantragen.
Das B2 Visum ist das touristische Pendant zum B1 Visum. Wer die Voraussetzungen für Esta nicht erfüllt, muss es beantragen. In der Regel wird es gemeinsam als B1/B2-Visum ausgestellt und gilt dann sowohl für private als auch für geschäftliche Zwecke.
Bis zu 180 Tage am Stück dürfen Geschäftsreisende mit diesem Visum in den USA bleiben. Dabei handelt es sich aber nur um eine theoretische Zahl. Über die tatsächlich zulässige Aufenthaltsdauer entscheidet der zuständige US-Grenzbeamte bei der Einreise. So kann die genehmigte Dauer auch kürzer ausfallen.
Für Geschäftsreisen nach China brauchen deutsche Staatsbürger noch bis zum 31. Dezember 2026 kein Visum, sofern sie nicht länger als 30 Tage bleiben. Für geschäftliche Zwecke wie Messebesuche oder Verhandlungen mit Geschäftspartnern ist die visumsfreie Einreise möglich. Wer nicht für die visumsfreie Einreise berechtigt ist (nähere Informationen dazu gibt es beim Auswärtigen Amt), braucht für geschäftliche Aufenthalte ein M-Visum. Hierzu benötigen Reisende den ausgefüllten Visumsantrag, einen gültigen Reisepass, Passbilder und eine offizielle Geschäftseinladung.
Falls in China nicht nur Gespräche, Besuche oder Verhandlungen stattfinden, sondern beispielsweise Montage- oder Servicearbeiten durchgeführt werden, brauchen Reisende das Visum Typ Z. Dafür muss dann auch innerhalb von 30 Tagen nach der Einreise in China eine Arbeitserlaubnis beantragt werden.
Die Einreisebestimmungen für China ändern sich häufig, weshalb Unternehmen die aktuellen Vorgaben vor jeder Reise überprüfen sollten. Wer kurzfristig nach China reist und nicht für die visumsfreie Einreise berechtigt ist, kann mit einer speziellen Visa-Agentur zusammenarbeiten, um Probleme oder Verzögerungen zu vermeiden.
Innerhalb der Europäischen Union benötigen Geschäftsreisende kein Visum und auch in viele Länder außerhalb Europas ist als deutscher Staatsbürger eine visumsfreie Einreise möglich.
Für andere Länder wie Kenia, Indien oder Saudi-Arabien muss ein Visum beantragt werden. Die grundlegenden Prozesse sind dabei immer ähnlich und reichen von der Antragsstellung mit Angaben von Informationen, biometrischen Daten, Passbildern oder Einladungsschreiben bis hin zur Erteilung des Visums. Allerdings hat jedes Land seine eigenen Besonderheiten, weshalb jeder Fall individuell geprüft werden muss.
Die aktuellen Einreisevoraussetzungen für jedes Land gibt es auf der Website des Auswärtigen Amtes. Dort können sich Travel Manager auch über die Sicherheitslage im Land, eventuelle Besonderheiten oder Reisewarnungen informieren.
Das Visa-Management ist bei internationalen Geschäftsreisen eine Herausforderung. Travel Manager müssen die Fristen für die Antragsstellung und Bewilligung, die Dokumente sowie die jeweiligen länderspezifischen Anforderungen koordinieren, sodass alle reisenden Personen rechtzeitig ihre benötigten Visa haben.
Ein Weg kann sein, auf externe Visa-Agenturen zu setzen, die bei der Vorbereitung von Anträgen helfen, Dokumente prüfen können und den Kontakt zu den lokalen Behörden übernehmen.
Eine andere Möglichkeit sind digitale Lösungen, die Einreisebestimmungen und Visaanforderungen frühzeitig erkennen. Reisende erhalten so rechtzeitig Hinweise zu erforderlichen Dokumenten und können notwendige Anträge ohne Zeitdruck vorbereiten.

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