Angriffe auf Zugbegleiter, Busfahrer und andere Beschäftigte im öffentlichen Verkehr sollen härter bestraft werden. Ein Gesetzentwurf liegt bereits vor.
Beschäftigte im öffentlichen Personenverkehr sollen strafrechtlich künftig ähnlich geschützt werden wie Vollstreckungsbeamte. Wer etwa Zugbegleiter oder Busfahrer tätlich angreift, muss nach den Plänen der Bundesregierung mit höheren Strafen rechnen.
„Wer unser Land am Laufen hält, verdient unseren Schutz“, sagt Bundesjustizministerin Stefanie Hubig. Übergriffe auf Einsatzkräfte bei Polizei und Feuerwehr, Beschäftigte im Nahverkehr sowie in Kliniken und Praxen nähmen zu. Deshalb sei es wichtig, ein deutliches Signal gegen diese Gewalt zu senden.
Der Gesetzentwurf sieht vor, die Mindeststrafe für tätliche Angriffe auf Vollstreckungsbeamte von drei auf sechs Monate Freiheitsstrafe anzuheben. Dieser besondere strafrechtliche Schutz soll künftig auch für Beschäftigte im öffentlichen Personenverkehr sowie weitere Beschäftigte wichtiger Infrastrukturunternehmen gelten. In besonders schweren Fällen ist mindestens ein Jahr Haft vorgesehen.
Hubig sieht die Verschärfung auch als Reaktion auf eine insgesamt gewaltbereitere Stimmung. „Wir sehen einfach, dass wir insgesamt ein Klima in der Gesellschaft haben, das stärker zu Gewalt greift“, sagte die Ministerin. Der Gesetzentwurf muss nach dem Kabinettsbeschluss noch das weitere Gesetzgebungsverfahren durchlaufen.
Einen ersten Entwurf für einen stärkeren Schutz von Beschäftigten in gemeinwohlorientierten Berufen hatte das Bundesjustizministerium bereits Ende 2025 vorgelegt. Zusätzliche Aufmerksamkeit erhielt das Thema nach dem Tod eines 36-jährigen Zugbegleiters im Februar 2026. Der Bahnmitarbeiter war bei einer Fahrscheinkontrolle tätlich angegriffen worden und später an seinen Verletzungen gestorben.
Bei der Bahn gebe es mittlerweile fünf Angriffe pro Tag, sagte Hubig im Deutschlandfunk. Dort, wo es regelmäßig zu solchen Angriffen komme, müsse man als Staat die Menschen besonders schützen, auch in anderen Berufsgruppen.
Dabei gehe es laut Hubig auch um die Funktionsfähigkeit des Staates. Es sei erkennbar, dass sich solche Attacken nicht nur gegen Einzelpersonen richteten, sondern gegen „diejenigen, die dafür sorgen, dass der Staat läuft“. (dpa/iz)

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