Wer mit Flip-Flops, Sandalen oder barfuß fährt, verstößt nicht gegen die StVO. Nach einem Unfall kann die Schuhwahl jedoch Folgen haben.
Eine gesetzliche Vorschrift zum Schuhwerk am Steuer gibt es in Deutschland nicht. Weder offene Sandalen noch hohe Absätze oder das Fahren ohne Schuhe sind grundsätzlich verboten. Entscheidend wird die Schuhwahl jedoch dann, wenn sie sich auf die Fahrsicherheit auswirkt.
Dass offene Schuhe nicht grundsätzlich verboten sind, zeigt eine Entscheidung des Oberlandesgerichts Celle. In dem Fall hatte ein Lkw-Fahrer offene Sandalen getragen. Die Richter sahen darin keinen Verstoß, solange er dadurch niemanden schädigte oder konkret gefährdete (Az.: 322 Ss 46/07).
Für Berufskraftfahrer können allerdings zusätzliche Vorschriften gelten. Arbeitsschutz- und Unfallverhütungsregeln können vorgeben, dass Fahrer geeignetes Schuhwerk tragen müssen.
Rechtlich relevant wird die Schuhwahl vor allem nach einem Unfall. Lässt sich nachweisen, dass ein Fahrer wegen ungeeigneter Schuhe die Pedale nicht sicher bedienen konnte, kann ihm eine Mitschuld zugerechnet werden. Auch ein Verwarnungs- oder Bußgeld ist möglich, wenn er sein Fahrzeug deshalb nicht sicher beherrschte.
Darüber hinaus können versicherungsrechtliche Konsequenzen drohen. Die Kfz-Haftpflicht reguliert Schäden eines Unfallgegners grundsätzlich zunächst. Bei grob fahrlässigem Verhalten kann der Versicherer jedoch unter Umständen Geld zurückfordern. Auch die Vollkaskoversicherung darf ihre Leistung kürzen, wenn ungeeignetes Schuhwerk nachweislich zum Unfall beigetragen hat. Darauf verweist eine Entscheidung des Oberlandesgerichts Bamberg (Az.: 2 Ss OWi 577/06). In dem Fall war ein Lkw-Fahrer mit Socken unterwegs und offenbar vom Bremspedal abgerutscht.
Dass offene Schuhe nicht automatisch zu einer Mithaftung führen, verdeutlicht ein aktuelleres Urteil des Oberlandesgerichts Brandenburg. Ein Motorradfahrer erhielt nach einem Unfall trotz getragener Gartenclogs den vollständigen Schadensersatz (Az.: 12 U 107/23). Ausschlaggebend war auch hier die konkrete Ursache des Unfalls und nicht allein die Art des Schuhwerks.
Aus Sicherheitsgründen empfiehlt sich daher festes, gut sitzendes Schuhwerk mit rutschfester Sohle und ausreichendem Pedalgefühl. (SP-X /lb)

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