Wer E-Bike oder Fahrrad mit dem Auto transportiert, sollte Träger, Stützlast und Regeln im Ausland kennen.
Für Ausflug oder Urlaub muss der Fahrradtransport mit dem Auto gut vorbereitet werden. Besonders bei schweren E-Bikes kommt es darauf an, dass Träger, Fahrzeug und Räder zueinander passen. Auch Kennzeichnungspflichten im Ausland können eine Rolle spielen.
Für den Transport von Fahrrädern, E-Bikes und Pedelecs eignen sich vor allem Heckträger, die auf der Anhängerkupplung befestigt werden. Sie gelten als stabil und können auch schwerere Pedelecs aufnehmen. Entsprechende Modelle gibt es ab rund 250 Euro, hochwertige Varianten können mehr als 1.000 Euro kosten.
Praktisch sind Träger, die sich samt Ladung abklappen lassen. So bleibt der Kofferraum erreichbar. Von Fahrradträgern für die Heckklappe, die nicht auf der Anhängerkupplung sitzen, rät der ACE eher ab. Sie können je nach Modell aufwendig zu montieren sein und durch Reibung Spuren an der Karosserie hinterlassen.
Beim Kauf sollte der Träger über ein TÜV-Siegel oder GS-Zeichen verfügen. Für schwere E-Bikes kann außerdem eine Auffahrrampe sinnvoll sein. Sie erleichtert das Beladen und verhindert, dass die Räder auf den Träger gehoben werden müssen.
Vor dem Transport müssen Fahrradträger und Räder zum Fahrzeug passen. Entscheidend ist zunächst die maximale Traglast des Trägers. Sie sollte mit dem Gewicht der Fahrräder abgeglichen werden. Wichtig ist außerdem die Stützlast der Anhängerkupplung. Sie liegt je nach Fahrzeug meist zwischen 50 und 100 Kilogramm und steht in der Zulassungsbescheinigung Teil I oder auf dem Typenschild der Anhängerkupplung.
Dabei zählt nicht nur das Gewicht der Fahrräder. Auch das Eigengewicht des Trägers muss eingerechnet werden. Es liegt häufig zwischen 13 und 20 Kilogramm. Zusätzlich kann sich die zulässige Stützlast verringern, wenn der Schwerpunkt von Träger und Fahrrädern nicht direkt über dem Kupplungskopf liegt. Angaben dazu finden sich in der Bedienungsanleitung des Fahrzeugs oder der Anhängerkupplung.
Auch der sogenannte D-Wert auf dem Typenschild der Anhängerkupplung sollte mit den Angaben des Trägerherstellers abgeglichen werden. Zusätzlich sind Radstand, Reifenbreite und Rahmenform relevant, damit die Fahrräder sicher auf dem Träger befestigt werden können.
Wenn der Fahrradträger das Kennzeichen des Autos verdeckt, ist ein zusätzliches amtliches Kennzeichen am Träger vorgeschrieben. Das Kennzeichen des Autos darf nicht einfach umgesteckt werden. Sinnvoll ist daher ein eigenes Kennzeichenschild, das dauerhaft am Träger verbleibt.
Bei manchen Fahrzeugen, etwa älteren Elektroautos, darf keine gewöhnliche Anhängerkupplung montiert werden, weil der Hersteller keine Zuglast freigibt. Teilweise gibt es dafür spezielle Kupplungen, die ausschließlich für Fahrradträger vorgesehen sind.
Wer mit Fahrrädern am Heck ins Ausland fährt, sollte die dortigen Vorschriften prüfen. In Italien, Spanien und Portugal können rot-weiße Warntafeln vorgeschrieben sein. In Italien müssen die Tafeln aus Blech bestehen, mindestens 50 mal 50 Zentimeter groß sein und fünf rote Streifen aufweisen. Verstöße können mit mindestens 80 Euro geahndet werden.
In Spanien und Portugal sind ebenfalls Warntafeln in der Größe 50 mal 50 Zentimeter vorgeschrieben, allerdings mit drei roten Streifen. In Spanien drohen bei fehlender Warntafel mindestens 200 Euro Bußgeld, in Portugal mindestens 120 Euro. Nehmen die Räder die gesamte Fahrzeugbreite ein oder ragen darüber hinaus, können zwei Warntafeln nötig sein. Auch bei leerem Heckträger müssen die Tafeln angebracht werden.
Dachträger sind oft günstiger als Heckträger. Modelle für zwei Fahrräder gibt es teilweise für weniger als 200 Euro. Für schwere E-Bikes sind sie aber weniger komfortabel, weil die Räder auf das Autodach gehoben werden müssen. Zudem darf die zulässige Dachlast des Fahrzeugs nicht überschritten werden.
Ein weiterer Nachteil: Fahrräder auf dem Dach erhöhen den Luftwiderstand und damit den Energie- oder Kraftstoffverbrauch. Außerdem kann die Fahrzeughöhe problematisch werden, etwa in Tiefgaragen, Parkhäusern, Unterführungen oder bei Parkplätzen mit Höhenbegrenzung.
Vor der Fahrt sollten Akkus und andere abnehmbare Teile wie Bedienteile oder Packtaschen entfernt und im Auto verstaut werden. Das reduziert das Gewicht auf dem Träger und schützt empfindliche Komponenten. Freiliegende elektrische Kontakte sollten mit passenden Abdeckkappen geschützt werden. Alternativ können Folie und Klebeband helfen, wobei die Folie Kleberückstände an den Kontakten verhindert.
Von einer Schutzhülle über dem gesamten Fahrrad ist dagegen abzuraten. Sie bietet dem Fahrtwind eine große Angriffsfläche und kann Räder, Träger und Anhängerkupplung zusätzlich belasten. Sinnvoll ist außerdem, den Fahrradträger abzuschließen und die Räder zusätzlich mit Schlössern am Träger zu sichern.

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