Ab Oktober 2027 sollen neue EU-Vorgaben für mehr Klarheit beim Handgepäck sorgen. Kostenlos bleibt jedoch nicht automatisch jeder Kabinenkoffer.
Beim Handgepäck gelten bislang oft unterschiedliche Vorgaben der Fluggesellschaften. Nach Informationen des RedaktionsNetzwerks Deutschland (RND) sollen neue EU-Regeln künftig für mehr Transparenz sorgen. Ein konkreter Starttermin zeichnet sich inzwischen ebenfalls ab: Die Änderungen sollen voraussichtlich am 23. Oktober 2027 in Kraft treten
Wie das RedaktionsNetzwerk Deutschland berichtet, hatten die EU-Staaten die Überarbeitung der Fluggastrechte bereits im Sommer 2026 beschlossen. Der Rat der Europäischen Union gab am 13. Juli 2026 grünes Licht für die neuen Vorschriften.
Nachdem die Regelung im September von EU-Parlament und Mitgliedsstaaten unterzeichnet und am 2. Oktober 2026 im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht wurde, nennt die EU erstmals ein konkretes Datum. Demnach sollen die neuen Vorschriften am 23. Oktober 2027 in Kraft treten.
Bis dahin gelten weiterhin die jeweiligen Gepäckbestimmungen der Airlines.
Eine der wichtigsten Änderungen betrifft den persönlichen Gegenstand, der unter den Sitz vor dem Reisenden passt.
Laut RedaktionsNetzwerk soll künftig jede Passagierin und jeder Passagier einen solchen Gegenstand kostenlos mit an Bord nehmen dürfen. Dazu können beispielsweise ein kleiner Rucksack oder eine Tasche zählen.
Vorgesehen ist dabei eine maximale Größe von 40 x 30 x 15 Zentimetern. Das Gepäckstück muss unter dem Sitz verstaut werden können.
Mit dieser Regelung soll europaweit klarer definiert werden, welches kleine Handgepäckstück ohne zusätzliche Kosten mitgeführt werden darf.
Weniger eindeutig fallen die Änderungen bei klassischen Handgepäckkoffern aus.
Nach Angaben des RedaktionsNetzwerks Deutschland wird die EU keinen einheitlichen Standard für Größe und Gewicht größerer Kabinengepäckstücke festlegen. Fluggesellschaften können deshalb weiterhin eigene Vorgaben für Trolleys und andere Handgepäckkoffer definieren.
Eine Änderung gibt es jedoch bei der Darstellung der Preise. Künftig sollen Fluggesellschaften die Kosten für ein Handgepäckstück bereits vor Beginn des eigentlichen Buchungsvorgangs ausweisen. Dadurch sollen Angebote unterschiedlicher Airlines einfacher vergleichbar werden.
Für Reisende aus Deutschland können sich je nach Flugrichtung Unterschiede ergeben.
Wer von Deutschland nach Großbritannien fliegt, solle von den neuen EU-Handgepäckregeln profitieren, auch wenn der Flug von einer britischen Fluggesellschaft durchgeführt wird. Die Regelungen gelten für Flüge, die in der Europäischen Union starten und in ein Nicht-EU-Land führen.
Anders kann die Situation beim Rückflug aussehen. Bei Flügen von Großbritannien nach Deutschland greifen die EU-Vorgaben nicht automatisch.
Nach Informationen des RedaktionsNetzwerks kommt es dabei unter anderem auf die ausführende Fluggesellschaft an. Bei einer EU-Airline können die Regelungen gelten, bei einer britischen Fluggesellschaft möglicherweise nicht. Easyjet habe gegenüber der britischen Verbraucherorganisation „Which?“ erklärt, dass die zusätzlichen Handgepäckrechte nur für Abflüge aus der Europäischen Union gelten sollen.
Für Reisende kann dies bedeuten, dass auf dem Hinflug andere Handgepäckregelungen gelten als auf dem Rückflug.
Am bisherigen System verschiedener Tarifmodelle soll sich grundsätzlich nichts ändern.
Auch künftig sollen Airlines unterschiedliche Angebote wie Basic-, Light- oder Flex-Tarife vermarkten können. Ebenso bleiben Tarife möglich, bei denen zusätzliches Handgepäck nicht enthalten ist.
Die sogenannte Entbündelung von Flugleistungen bleibt damit bestehen. Reisende müssen weiterhin prüfen, welche Leistungen im gewählten Tarif tatsächlich enthalten sind. Gepäck, Sitzplatzreservierungen oder weitere Zusatzleistungen können weiterhin zusätzliche Kosten verursachen. Der Unterschied bestehe darin, dass die Preisgestaltung künftig transparenter und besser vergleichbar werden soll.
Verbraucherschützer vertreten die Auffassung, dass ein angemessenes Handgepäckstück grundsätzlich im Ticketpreis enthalten sein sollte. Viele Fluggesellschaften beschränken kostenlose Gepäckstücke in ihren Basistarifen jedoch auf kleine Taschen oder Rucksäcke.
Nach Angaben des RedaktionsNetzwerks ging der Verbraucherzentrale Bundesverband bereits 2025 gegen mehrere Airlines vor. Kritisiert wurde unter anderem die Behandlung von Handgepäck als kostenpflichtige Zusatzleistung sowie die unterschiedlichen Größen- und Gewichtsvorgaben der Fluggesellschaften.
Die neuen EU-Regeln sollen in diesem Bereich mehr Klarheit schaffen. Sie schreiben jedoch nicht vor, dass größere Handgepäckkoffer künftig generell kostenlos transportiert werden müssen. (ds)

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