Ab Herbst 2026 untersagt die Deutsche Bahn das Trinken von Alkohol an rund 5.400 Bahnhöfen. Ausnahmen gelten für Restaurants und Cafés.
Die Deutsche Bahn will den Konsum alkoholischer Getränke an ihren Bahnhöfen bundesweit verbieten. Die Regelung soll schrittweise bis zum 15. Oktober 2026 eingeführt werden. Erste Stationen, darunter der Berliner Hauptbahnhof sowie die Bahnhöfe Berlin Gesundbrunnen, Kiel und Braunschweig, sollen bereits ab dem 1. September alkoholfrei werden.
Das Alkoholverbot ist Teil eines umfassenderen Sicherheitsprogramms der Deutschen Bahn. Seit Januar setzt das Unternehmen an ausgewählten Bahnhöfen zusätzliche Sicherheitskräfte ein und arbeitet gemeinsam mit der Bundespolizei an einer erweiterten Videoüberwachung. Nach Angaben der Bahn sind bundesweit rund 4.500 Sicherheitskräfte an Bahnhöfen im Einsatz. Zudem kommen etwa 11.000 Kameras in den Stationen zum Einsatz.
Die DB verbietet mit der Regelung alkoholische Getränke auf Bahnsteigen, in Empfangshallen und auf den zugehörigen Zugängen. Je nach Eigentumsverhältnissen können auch Bahnhofsvorplätze unter die Regelung fallen. Wer Alkohol kauft oder in verschlossenen Taschen mitführt, darf die Getränke weiterhin transportieren. Auch Restaurants, Cafés und andere Gastronomiebetriebe innerhalb der Bahnhöfe dürfen weiterhin Alkohol ausschenken.
Nach Angaben des Unternehmens haben ähnliche Regelungen an mehr als 30 Bahnhöfen bereits Wirkung gezeigt. Die Bahn berichtet von weniger Müll sowie weniger Konflikten und Straftaten unter Alkoholeinfluss. Dadurch verbessere sich zudem das Sicherheitsgefühl vieler Reisender.
Wer gegen das Verbot verstößt, muss zunächst den Bahnhof verlassen. Bei wiederholten Verstößen kann die Bahn ein Hausverbot aussprechen.
Als größte Herausforderung gilt die Kontrolle der neuen Regelung. Alexander Poitz, stellvertretender Bundesvorsitzender der Gewerkschaft der Polizei (GdP), bezweifelt, dass eine konsequente Durchsetzung möglich sein wird. Gleichzeitig bewertet er das Verbot als sinnvoll und spricht sich für eine Ausweitung auf Züge aus.
“Es macht keinen Sinn, an den Bahnhöfen ein Alkoholverbot umzusetzen und dann aber in der Bahn selbst Alkohol konsumieren zu dürfen.”
Im Regionalverkehr gibt es keine bundesweit einheitliche Regelung. Einige Verkehrsverbünde, unter anderem in Hamburg, Köln, München oder Nürnberg, haben Alkohol in Regionalzügen bereits untersagt.
Für den Fernverkehr plant die Deutsche Bahn derzeit jedoch kein generelles Alkoholverbot. Der Konsum bleibt dort erlaubt, solange andere Reisende nicht beeinträchtigt werden.

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