Ab Herbst 2026 untersagt die Deutsche Bahn das Trinken von Alkohol an rund 5.400 Bahnhöfen. Ausnahmen gelten für Restaurants und Cafés.
Die Deutsche Bahn will den Konsum alkoholischer Getränke an ihren Bahnhöfen bundesweit verbieten. Die Regelung soll schrittweise bis zum 15. Oktober 2026 eingeführt werden. Erste Stationen, darunter der Berliner Hauptbahnhof sowie die Bahnhöfe Kiel und Braunschweig, sollen bereits ab dem 1. September alkoholfrei werden. Bereits heute gilt das Verbot an 30 Bahnhöfen, darunter Köln, München und Hamburg.
Die DB verbietet mit der Regelung alkoholische Getränke auf Bahnsteigen, in Empfangshallen und auf den zugehörigen Zugängen. Je nach Eigentumsverhältnissen können auch Bahnhofsvorplätze unter die Regelung fallen. Wer Alkohol kauft oder in verschlossenen Taschen mitführt, darf die Getränke weiterhin transportieren. Auch Restaurants, Cafés und andere Gastronomiebetriebe innerhalb der Bahnhöfe dürfen weiterhin Alkohol ausschenken.
Anlass für die Maßnahme ist ein Angriff Mitte Juli, bei dem ein Bahnmitarbeiter lebensgefährlich verletzt wurde. Mit dem Alkoholverbot will man die Sicherheit an Bahnhöfen erhöhen und Beschäftigte sowie Reisende besser schützen, so die Bahn.
Wer gegen das Verbot verstößt, muss zunächst den Bahnhof verlassen. Bei wiederholten Verstößen kann die Bahn ein Hausverbot aussprechen. (lb)

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