Bei Bahnstreik fallen Verbindungen oft kurzfristig aus. So prüfen Reisende, ob ihre Reise trotzdem stattfinden kann.
Ein Bahnstreik kann Reisende unvorbereitet treffen und dafür sorgen, dass selbst gut geplante Fahrten kurzfristig nicht möglich sind. Auch Streiks im Flugverkehr sowie im Regionalverkehr können große Auswirkungen auf Geschäftsreisen haben. Für Reisende stellt sich bei einer Streikankündigung die Frage, welche Züge von einem Bahnstreik betroffen sind und ob es Möglichkeiten gibt, frühzeitig vom nächsten Streik zu erfahren. In Zeiten häufiger Arbeitskämpfe ist es wichtig, gut informiert zu sein und eventuelle Alternativen zu kennen.
Streiks sind meist das Ergebnis von Arbeitskämpfen. Wenn Gewerkschaften wie die Eisenbahn- und Verkehrsgewerkschaft (EVG), die Gesellschaft Deutscher Lokomotivführer (GDL) oder die Vereinte Dienstleistungsgesellschaft (ver.di) ihre Mitglieder dazu aufrufen, die Arbeit niederzulegen, dann ist dies meist die Folge von gescheiterten Verhandlungen für neue Tarifverträge. Mehr Geld oder kürzere Arbeitszeiten zählen zu den Forderungen, die während solcher Verhandlungen üblicherweise gestellt werden. Lehnt die Arbeitgeberseite diese Forderungen ab, kann nach Artikel 9, Absatz 3 im Grundgesetzbuch gestreikt werden. In erster Instanz ist das oft ein Warnstreik, der Druck aufbauen soll, aber auch unbefristete Streiks sind möglich, wenn keine Einigung in den Verhandlungen erzielt wird.
Für Passagiere ist Streik oft ärgerlich, während es für das Personal wichtig ist, dass sich Gewerkschaften für ihre Interessen einsetzen. Je früher die Passagiere von geplanten Streiks erfahren, desto besser lassen sich Alternativen für eine geplante Reise finden.
Auf diese Frage gibt es keine eindeutige Antwort, da viele Streiks oft nur mit wenig Vorlauf angekündigt werden. Viele Gewerkschaften informieren die Öffentlichkeit meist einige Tage im Voraus, wenn sie Streiks planen.
Wenn Sie wissen möchten, ob in der nächsten Zeit ein Bahnstreik ansteht, können Sie die Websites der verschiedenen Gewerkschaften im Blick behalten:
Auch die Tagespresse ist über neue Streiks gut informiert. Auf der Deutsche-Bahn-Website werden anstehende Streiks ebenfalls veröffentlicht und Reisende können im DB Navigator - der App der Deutschen Bahn - sehen, ob Streiks geplant sind und falls ja, welche Züge ausfallen.
Es gibt auch Übersichtsseiten, die Informationen zu den neuesten Streiks bündeln, darunter:
Nicht nur bei der Bahn, sondern auch an Flughäfen und im Regionalverkehr können Streiks die Reisepläne durcheinanderwirbeln. Gestrichene Flüge oder Bahnen, die nicht fahren, erschweren Geschäftsreisen erheblich.
Geschäftsreisende finden Informationen und Ankündigungen zu Streiks im Flugverkehr unter anderem auf folgenden Seiten:
Auf den Webseiten oder in den Apps der Airlines lassen sich ebenfalls Streikankündigungen finden. Wer in den kommenden Tagen geschäftlich reist, sollte zudem die Tagespresse im Blick behalten. Auch die Websites der Flughäfen informieren über geplante Arbeitsniederlegungen:
Für den Regionalverkehr empfiehlt sich ein Blick auf die Website von ver.di sowie in die regionale Berichterstattung. Darüber hinaus veröffentlichen die Verkehrsverbünde und -betriebe Hinweise zu Streiks und betroffenen Verbindungen, zum Beispiel in Berlin, in Hamburg, in München oder in Köln.
Wichtig: Streiks im Zugverkehr oder öffentlichen Nahverkehr können auch die Anreise zum Flughafen beeinträchtigen. Wer eine geschäftliche Flugreise geplant hat, sollte sich rechtzeitig um eine Alternative kümmern.
Wenn GDL oder EVG streiken, sind oft IC- und ICE-Verbindungen betroffen. Auch Regionalzüge fallen dann in der Regel aus. Die Deutsche Bahn veröffentlicht nach einer Streikankündigung durch eine Gewerkschaft üblicherweise einen Notfahrplan, um einen Anteil der geplanten Verbindungen aufrechtzuerhalten. Meist sieht dieser Notfahrplan nur einige IC- oder ICE-Verbindungen auf wichtigen Routen vor. Welche Züge bei Streiks betroffen sind, lässt sich nur im Einzelfall sagen.
Im ÖPNV fallen Verbindungen aus, wenn die Gewerkschaft ver.di zum Streik aufruft. Dann stehen Busse und Bahnen still. Manchmal gibt es Notfahrpläne, um einige Verbindungen zu sichern. Auch Fluggesellschaften arbeiten häufig mit Notflugplänen.
Ob S-Bahnen von einem Bahnstreik betroffen sind, hängt davon ab, wer sie betreibt. Nur weil die Deutsche Bahn streikt, betrifft das nicht automatisch auch einen regionalen Verkehrsbetrieb und umgekehrt.
In vielen Regionen werden S-Bahn-Linien von der Deutschen Bahn betrieben. Kommt es dort zu einem Bahnstreik, fallen häufig auch diese S-Bahnen aus oder verkehren nur eingeschränkt. Es gibt jedoch auch Regionen, in denen S-Bahn-Systeme von anderen Verkehrsunternehmen betrieben werden. In solchen Fällen kann es sein, dass die S-Bahnen trotz eines Streiks bei der Deutschen Bahn weiterhin planmäßig fahren.
Für Geschäftsreisen bedeutet das, dass sich nur im Einzelfall klären lässt, ob die geplante Verbindung von einem Streik betroffen ist. Sinnvoll ist daher ein regelmäßiger Blick auf die Informationen des jeweiligen Verkehrsverbunds oder des Ticketanbieters.
Es gibt keine gesetzliche Frist, wie weit im Voraus Streiks angekündigt werden müssen. Für Gewerkschaften ist es daher möglich, auch sehr kurzfristig zur Arbeitsniederlegung aufzurufen, zum Beispiel für den Tag nach einer gescheiterten Tarifverhandlung.
Üblicherweise werden Bahnstreiks oder andere Streiks mit einem Vorlauf von ein bis drei Tagen angekündigt. Das gibt Reisenden die Möglichkeit, ihre Pläne anzupassen und nach alternativen Verbindungen zu suchen.
Wenn eine Geschäftsreise ansteht und Bahn- oder Flugtickets bereits gebucht sind, sollten Reisende in den drei Tagen vor Abreise regelmäßig prüfen, ob ihre Verbindung betroffen ist:
Üblicherweise erhalten Reisende eine Benachrichtigung der Zug- oder Fluggesellschaft, wenn ihre Verbindung gestrichen wird. Für Verbindungen im öffentlichen Nahverkehr müssen sie sich jedoch selbst informieren, ob am Abreiseort und im Zielgebiet alles fährt.
Es kann auch vorkommen, dass ein Streik wieder abgesagt wird, zum Beispiel wenn in laufenden Verhandlungen doch noch eine Einigung erzielt wird. Wer eine Geschäftsreise gebucht hat, sollte den aktuellen Status der Verbindung daher regelmäßig prüfen.
Tipp: Bei Reisen ins Ausland sollten sich Geschäftsreisende auch über mögliche Streiks am Zielort informieren. Auch in Ländern wie Frankreich oder Spanien kommt es regelmäßig zu Arbeitsniederlegungen.
Bei Ausfall einer Verbindung durch einen Bahn- oder Flughafenstreik lohnt es sich, frühzeitig Alternativen einzuplanen. Bei Geschäftsreisen lässt sich ein Termin unter Umständen verschieben oder in ein Online-Meeting umwandeln. Wenn die Reise streikbedingt ausfällt, erhalten Reisende den Ticketpreis zurück.
Falls der Termin trotzdem wahrgenommen werden muss, kommen verschiedene Alternativen infrage:
Bei Umbuchungen haben Reisende Anspruch auf den frühestmöglichen Alternativflug, wenn der gebuchte Flug ausfällt.
Bei einem Bahnstreik kann außerdem eine andere Zugverbindung infrage kommen. In solchen Fällen wird die Zugbindung des Tickets üblicherweise aufgehoben, sodass Reisende innerhalb eines festgelegten Zeitraums auf eine andere Verbindung ausweichen können.
Arbeitgeber können von Arbeitnehmern nicht ohne Weiteres verlangen, dass sie ihr Privatauto nutzen, um die Dienstreise anzutreten. Das ist nur unter bestimmten Voraussetzungen, etwa durch eine betriebliche Vereinbarung, möglich.
Alternativen sollten Sie bei Geschäftsreisen sorgfältig prüfen und sich mit der zuständigen Kostenstelle oder Ihrem Vorgesetzten abstimmen, um sicherzugehen, dass die Kosten in voller Höhe vom Arbeitgeber übernommen werden.

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