Beim Restwert-Leasing das Auto behalten? Wann eine Übernahme möglich ist, was der Restwert bedeutet und welche Fallstricke es gibt.
Läuft ein Leasingvertrag aus, stellt sich für Unternehmen die Frage: Muss der Dienstwagen zurückgegeben werden oder besteht die Möglichkeit, ihn zu kaufen? Manche Leasingverträge enthalten eine entsprechende Kaufoption. Gerade beim Restwert-Leasing scheint die Übernahme nahezuliegen, schließlich steht der kalkulierte Restwert bereits im Vertrag. Doch dieser ist nicht automatisch der spätere Kaufpreis. Auch ein generelles Übernahmerecht gibt es nicht.
Beim Restwert-Leasing wird bereits bei Vertragsabschluss festgelegt, welchen Wert das Fahrzeug am Ende der Laufzeit voraussichtlich haben wird. Dieser kalkulierte Restwert beeinflusst die Höhe der monatlichen Leasingrate. Je höher er angesetzt wird, desto geringer fällt der rechnerische Wertverlust während der Leasingzeit aus und desto niedriger ist die monatliche Rate.
Beim Vertragsabschluss gilt es daher, auf den kalkulierten Restwert zu achten. Besonders niedrige Monatsraten können ein Zeichen dafür sein, dass dieser zu hoch angesetzt wurde. Liegt der tatsächliche Fahrzeugwert bei Vertragsende unter dem vereinbarten Restwert, drohen Nachzahlungen. Entwickelt sich der Fahrzeugwert hingegen besser als erwartet, können Leasingnehmer am Mehrerlös beteiligt werden. Wie hoch die Beteiligung ausfällt, hängt von den Vertragsbedingungen ab.
Im Unterschied zum Kilometer-Leasing trägt beim Restwert-Leasing grundsätzlich der Leasingnehmer das Restwertrisiko. Ein Beispiel: Wurde für einen Dienstwagen ein Restwert von 25.000 Euro kalkuliert, ist das Fahrzeug am Ende der Laufzeit aber nur noch 20.000 Euro wert, ergibt sich eine Differenz von 5.000 Euro. Diese kann je nach Vertragsgestaltung zu einer Nachzahlung führen. Damit können die Gesamtkosten höher ausfallen, als die monatlichen Leasingraten zunächst vermuten lassen.
Wie sich der Restwert entwickelt, hängt unter anderem vom Fahrzeugmodell, Alter, Zustand, Ausstattung und der Laufleistung ab. Auch die Entwicklung des Gebrauchtwagenmarkts spielt eine Rolle. Neue Modelle, eine veränderte Nachfrage oder regulatorische Änderungen können die Gebrauchtwagenpreise während der Leasinglaufzeit beeinflussen.
Für Unternehmen kann der Restwert damit zum finanziellen Risiko werden. Sinkt die Nachfrage nach bestimmten Modellen, kann trotz eines pfleglichen Umgangs mit den Fahrzeugen eine Nachzahlung fällig werden. Gerade bei größeren Fuhrparks können sich solche Beträge zu hohen Summen addieren. Beim Kilometer-Leasing besteht dieses Restwertrisiko für den Leasingnehmer dagegen grundsätzlich nicht. Hier sind vor allem die vereinbarte Laufleistung und mögliche Schäden beziehungsweise übermäßige Abnutzung relevant. Unternehmen sollten deshalb bereits vor Vertragsabschluss prüfen, ob der kalkulierte Restwert realistisch ist.
Ob Leasingnehmer das Fahrzeug am Ende der Laufzeit kaufen können, hängt von der Vertragsgestaltung ab. Grundsätzlich bleibt das Auto Eigentum des Leasinggebers. Die monatlichen Leasingraten sind keine Anzahlung auf einen späteren Kauf, sondern werden für die Nutzung während der vereinbarten Laufzeit gezahlt.
Eine Übernahme ist möglich, wenn eine entsprechende Kaufoption vereinbart wurde. Im besten Fall wird diese bereits bei Vertragsabschluss schriftlich festgehalten. Der kalkulierte Restwert allein garantiert dagegen weder ein Übernahmerecht noch einen Kauf zu diesem Preis.
Eine Kaufoption verpflichtet den Leasingnehmer nicht zum Erwerb, sondern gibt ihm die Möglichkeit, das Fahrzeug zu den vereinbarten Konditionen zu kaufen. Auch ohne vertragliche Kaufoption kann es sinnvoll sein, das Gespräch mit dem Leasinggeber oder Händler zu suchen. Ein späterer Kauf lässt sich gegebenenfalls vereinbaren, der Anspruch darauf besteht jedoch nicht.
Bei Dienstwagen gibt es eine Besonderheit: Leasingnehmer ist in der Regel das Unternehmen. Soll stattdessen der bisherige Dienstwagennutzer das Fahrzeug privat übernehmen, muss der Verkauf gesondert vereinbart werden.
Von einer Kaufoption zu unterscheiden ist das Andienungsrecht. Ist ein solches Recht vereinbart, kann der Leasinggeber vom Leasingnehmer verlangen, das Fahrzeug zum vertraglich festgelegten Preis zu kaufen. Der Leasingnehmer selbst kann den Kauf dagegen nicht einfordern.
Zum finanziellen Risiko wird das Andienungsrecht, wenn der Marktwert des Fahrzeugs bei Vertragsende unter dem vereinbarten Kaufpreis liegt. Macht der Leasinggeber von seinem Recht Gebrauch, muss der Leasingnehmer das Fahrzeug dennoch zum festgelegten Preis übernehmen.
Ist das Fahrzeug hingegen mehr wert als ursprünglich angenommen, muss der Leasinggeber sein Andienungsrecht nicht ausüben. Er kann den Wagen dann anderweitig verkaufen und gegebenenfalls einen höheren Preis erzielen. Ein solches Andienungsrecht sollten Unternehmen bei Vertragsabschluss kritisch prüfen. Anders als eine Kaufoption bietet es dem Leasingnehmer keine freie Entscheidung über die Übernahme des Fahrzeugs.
Ein Auto nach der Leasingzeit zu kaufen, hat den Vorteil, dass das Fahrzeug bereits bekannt ist. Fahrer und Fuhrparkverantwortliche kennen den Zustand, mögliche Schäden und die Wartungshistorie des Wagens. Ist der spätere Kaufpreis bereits zu Leasingbeginn festgeschrieben oder eine Berechnungsmethode vereinbart worden, lässt sich die Investition besser planen. Unter Umständen ist der Wagen sogar günstiger als ein vergleichbarer Gebrauchtwagen.
Unternehmen können das Fahrzeug für den eigenen Fuhrpark übernehmen oder gegebenenfalls einen Verkauf an den bisherigen Dienstwagennutzer ermöglichen. Dabei müssen jedoch die rechtlichen und steuerlichen Rahmenbedingungen beachtet werden. Wird ein Fahrzeug dem Mitarbeiter unter dem maßgeblichen Marktwert überlassen, kann ein steuerpflichtiger geldwerter Vorteil entstehen.
Ein Fahrzeug nach dem Leasing zu übernehmen, bindet Kapital. Außerdem wird das Auto länger genutzt, wodurch zusätzliche Wartungen und Reparaturen anfallen können.
Auch die Fuhrparkstrategie spielt eine Rolle: Werden bewusst kurze Austauschzyklen angestrebt, um die Flotte aktuell zu halten oder den Umstieg auf Elektrofahrzeuge voranzutreiben, ist die Übernahme möglicherweise nicht die beste Wahl.
Vor einem Kauf empfiehlt es sich daher, den aktuellen Marktwert zu ermitteln, etwa anhand vergleichbarer Gebrauchtwagenangebote. Ob ein angebotener Kaufpreis wirtschaftlich attraktiv ist, lässt sich erst unter Berücksichtigung des Fahrzeugzustands und der zu erwartenden Folgekosten beurteilen.

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